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Gebühren und Ermäßigungen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Unterrichtsgebühren sowie über mögliche Ermäßigungen. Weitere Einzelheiten z.B. zu den Themen Fälligkeiten, Zahlungsweisen oder Ermäßigungsvoraussetzungen und entsprechende Nachweise entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung der Musikschule La Musica.

Unterrichtsart monatliche Gebühren
Normaltarif *1
monatliche Gebühren
Erwachsene
Grundstufe
Kurs-Unterricht „Musikalische Früherziehung“ (7 bis 12 Teilnehmer) 23,40 €
Kurs-Unterricht „Musikalische Grundausbildung“ (7 bis 12 Teilnehmer) 23,40 €
Fachunterricht
Ensemble-Fachunterricht 45 Min. mit Hauptfach 18,20 € 22,20 €
Ensemble-Fachunterricht 45 Min. ohne Hauptfach 20,20 € 24,20 €
Ensemble-Fachunterricht 60 Min. mit Hauptfach 24,30 € 29,60 €
Ensemble-Fachunterricht 60 Min. ohne Hauptfach 26,90 € 32,30 €
Gruppen à 3 – 5 Schüler 45 Min. 32,00 € 36,00 €
Partnerunterricht 30 Min. 33,30 € 40,40 €
Partnerunterricht 45 Min. 50,50 € 61,30 €
Einzelunterricht 30 Min. 65,90 € 79,80 €
Einzelunterricht 45 Min. 99,90 € 120,90 €
Förder-Ensembles
Teilnehmer an Förder-Ensembles, die Unterricht in einem Hauptfach erhalten gebührenfrei gebührenfrei
Teilnehmer an Förder-Ensembles ohne Unterricht in einem Hauptfach 10,30 € 13,60 €

*1) siehe hierzu §2 (1)

Ermäßigungen

Mehrfächerermäßigung Wird ein Schüler in mehreren Hauptfächern ausgebildet, so erhält er für das 2. Hauptfach eine Gebührenermäßigung von 20% der vollen Jahresgebühr, für das 3. und jedes weitere Hauptfach eine Gebührenermäßigung von jeweils 30% der vollen Jahresgebühr.
Geschwisterermäßigung Erhalten zwei oder mehrere Kinder einer Familie gebührenpflichtigen Unterricht in einem Hauptfach, so wird für das 2. Kind eine Gebührenermäßigung von 20% der vollen Jahresgebühr, für das 3. und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 30% der vollen Jahresgebühr gewährt.
Sozialermäßigung Auf schriftlichen Antrag hin werden die nach § 2 der Gebührensatzung zu zahlenden Unterrichtsgebühren um 50% ermäßigt, wenn und solange der Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG erhält.
Bildungspaket Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (z. B. Musikschulunterricht). Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Dafür steht monatlich ein Beitrag bis maximal 10 Euro zur Verfügung.
Familienpass der Stadt Pulheim Für Familienpassinhaber/innen trägt die Stadt Pulheim 30% der anfallenden Unterrichtsgebühren. Weitere Informationen erteilt die Stadt Pulheim.

5-er und 10-er Karten
Für ein erstes Kennenlernen eines Instruments  ohne vertragliche Bindung und mit hoher zeitlicher Flexibilität bei den Unterrichtsterminen bieten sich die 5-er bzw. 10-er Karte an. Diese Karten werden im Voraus bezahlt und haben eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Kaufdatum. Geschwister- oder Mehrfächerermäßigungen werden nicht gewährt.

Kinder können 5-er Karten zur Überbrückung bis zum nächsten Semesterbeginn nutzen.Kinder können pro Instrument nur einmalig eine 5-er Karte nutzen, Erwachsene können die Karten auch dauerhaft einsetzen. 10-er Karten gibt es ausschließlich für Erwachsene.

5-er Karte Normaltarif 5-er Karte  Erwachsene
30 Min 110 € 135 €
45 Min 156 € 192 €
10-er Karte  Erwachsene
30 Min 270 €
45 Min 384 €

Downloads

Schulordnung

Gebührensatzung

Anmeldeformular

Änderungsantrag zum derzeitigen Unterrichtsfach

Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung

Bläserklassen

Abtei-Gymnasium Pulheim-Brauweiler

Gesamtschule Pulheim

Gymnasium der Stadt Kerpen

Erftgymnasium Bergheim

Gesamtschule Bergheim-Quadrath

Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen-Sindorf


FAQ

Zu welchen Terminen kann ich kündigen?
Kündigungen sind jeweils nur zum Ende eines jeden Semesters möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens 2 Kalendermonate vorher (bis 31.05. bzw. 31.10.) schriftlich zugegangen sein.

Sind Ermäßigungen möglich?
Auf Antrag hin werden die Unterrichtsgebühren um 50% ermäßigt, wenn und solange der Gebührenschuldner Leistungen nach SGBII, SGB XII oder AsylbLG erhält.

Weiterhin werden Geschwister- und Mehrfächerermäßigungen gewährt. Weitere Details hierzu finden Sie in der Gebührensatzung.

Leihinstrumente
Die Musikschule verfügt über eine Auswahl an verschiedenen Instrumenten, die Sie gegen eine Gebühr ausleihen können. 

Jahresgebühr Normaltarif Jahresgebühr Erwachsene
Leihgebühr für das 1. Jahr 88,00 € 91,00 €
Leihgebühr für das 2. Jahr 104,00 € 108,00 €
Leihgebühr für das 3. Jahr 171,00 € 178,00 €

Anspruchsberechtige auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG sind von der Zahlung einer Leihgebühr für Instrumente befreit.

Musikunterricht, der Spaß macht!